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Die 800 aktiven Mitglieder der Kärntner Bergrettung machen ihre Arbeit ausschließlich ehrenamtlich. Das reicht vom Landesleiter, den Fachreferenten der Landesleitung und über mehrere Ebenen bis hin zum Ortsstellenleiter und seinen Mitarbeitern.
Bergretter wird man nicht, weil es sich dabei um einen gut bezahlten Job handelt. Bergretter sind leidenschaftliche Alpinisten und haben das große Bedürfnis, Menschen zu helfen, die in alpinem und unwegsamen Gelände in Not geraten sind. Bergretter zu sein ist ein Lebensstil.
Was jedoch alle unsere aktiven Mitglieder bekommen, ist eine bestmögliche Ausbildung in allen Bereichen des alpinen Rettungsdienstes. Dazu gehören Basiskurse über das Begehen von schwierigem Gelände auch mit Seilunterstützung, bis hin zu Spezialausbildungen wie Hundeführer oder Flugretter.
Für die Aufnahme von Nachwuchs-Bergrettern gibt es einheitliche Kriterien:
BergretterIn werden
Die 800 aktiven Mitglieder der Kärntner Bergrettung machen ihre Arbeit ausschließlich ehrenamtlich. Das reicht vom Landesleiter, den Fachreferenten der Landesleitung und über mehrere Ebenen bis hin zum Ortsstellenleiter und seinen Mitarbeitern.
Bergretter wird man nicht, weil es sich dabei um einen gut bezahlten Job handelt. Bergretter sind leidenschaftliche Alpinisten und haben das große Bedürfnis, Menschen zu helfen, die in alpinem und unwegsamen Gelände in Not geraten sind. Bergretter zu sein ist ein Lebensstil.
Was jedoch alle unsere aktiven Mitglieder bekommen, ist eine bestmögliche Ausbildung in allen Bereichen des alpinen Rettungsdienstes. Dazu gehören Basiskurse über das Begehen von schwierigem Gelände auch mit Seilunterstützung, bis hin zu Spezialausbildungen wie Hundeführer oder Flugretter.
Für die Aufnahme von Nachwuchs-Bergrettern gibt es einheitliche Kriterien:
- Entsprechender Bedarf einer ÖBRD-Ortsstelle
- Klettern im III. Schwierigkeitsgrad im Vorstieg und Fähigkeit zum sicheren Tourenskilauf im hochalpinen Gelände
- Zeitliche Verfügbarkeit für Einsätze und Ausbildung
- Körperliche und geistige Eignung
- Ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeit
- Mindestalter: vollendetes 16. Lebensjahr, Höchstalter 45 Jahre
- Bei Bewerbern unter 18 Jahren ist das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten eine Voraussetzung.
Bei Interesse wenden Sie sich am besten an die nächstgelegene Ortsstelle oder an die Landesleitung Kärnten (oebrd@bergrettung.at).